Sprachreisen für Schwule und Lesben - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich mit den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen von ESL Sprachreisen einverstanden. Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax (Anmeldeformular), telefonisch, mündlich oder direkt auf unserer Internetseite erfolgen. Nach Erhalt Ihrer Anmeldung bestätigen wir innerhalb von sieben Tagen Ihren Aufenthalt. Sollten die gewünschten Sprachkurse bereits ausgebucht sein, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen eine Alternative vor. Bei später Anmeldung ab zwei Wochen vor Kursbeginn werden Expressgebühren in der Höhe von EUR 30 verrechnet. Der für Ihren Aufenthalt zu bezahlende Betrag in ausländischer Währung wird am Tag der Rechnungsstellung (ungefähr sechs Wochen vor Ihrer Abreise) in Euro umgerechnet. Wenn Sie in Fremdwährung bezahlen möchten, müssen Sie dies bei der Anmeldung zu Beginn bekanntgeben.2. Zahlungsbedingungen
Bei Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung von EUR 300 zu leisten. Der Restbetrag wird spätestens vier Wochen vor Kursbeginn fällig. Erfolgt die Anmeldung weniger als acht Wochen vor Kursbeginn, wird der gesamte Rechnungsbetrag bei Eingang der Rechnung fällig. Die Flugkosten müssen unmittelbar nach Bestätigung des Fluges beglichen werden. Der Betrag ist vor Kursbeginn vollständig an uns zu überweisen. Werden die Anzahlung und/oder der Restbetrag nicht an uns überwiesen, kann ESL Sprachreisen Ihre Buchung annullieren (gemäß den Rücktrittsbestimmungen unter Punkt 4). Ihre Unterlagen werden Ihnen nach Eingang der gesamten Zahlung zugestellt (ca. zehn Tage vor Kursbeginn).3. Umbuchung
Vor der AbreiseFür jede Reservierungsänderung vor Ihrer Abreise stellen wir eine Gebühr von mindestens EUR 30 und höchstens EUR 100 in Rechnung. Einen Wechsel der Schule betrachten wir als Buchungsannullierung gemäß den unter Punkt 4 aufgeführten Bedingungen.
Nach der Abreise
Änderungen Ihrer ursprünglich gebuchten Leistungen während des Kurses werden nicht von uns bearbeitet. Wenden Sie sich direkt an die Schule, wenn Sie diese vorzeitig verlassen, eine andere Unterkunft oder sonst irgendeine Änderung wünschen. Steht die Änderung im Zusammenhang mit einer Reklamation, beachten Sie bitte Punkt 12.
4. Annullierungen
Sprachreisena) Annullierungen müssen uns per Einschreibebrief bekannt gegeben werden. Erfolgt die Annullierung/Stornierung 30 Tage vor Kursbeginn oder früher, werden Ihnen EUR 300 in Rechnung gestellt.
b) Erfolgt die Stornierung 30 Tage vor Kursbeginn oder später, so werden folgende Stornierungskosten prozentuell vom gesamten Rechnungsbetrag verrechnet.
29 bis 15 Tage vor Kursbeginn 20 %
14 bis 8 Tage vor Kursbeginn 40 %
7 bis 1 Tag(e) vor Kursbeginn 80 %
Ab dem ersten Kurstag sowie im Falle eines vorzeitigen Kursabbruchs werden keine Rückerstattungen geleistet.
Flugreisen
Bei Stornierung des gebuchten Fluges werden Ihnen die Stornierungkosten des Reiseunternehmens in voller Höhe in Rechnung gestellt. Es sei denn, Sie haben eine Versicherung, die einen Teil der Annullierungskosten abdeckt (siehe Punkt 6)
Unterkunft
Wohnheime/Wohnungen/Einzimmerwohnungen/Hotelzimmer unterliegen den Stornierungsbestimmungen des jeweiligen Leistungsträgers vor Ort und die Kosten sind in der Regel um einiges höher als bei der Gastfamilien. Genaue Stornierungsbestimmungen auf Anfrage. Bei der Buchungsbestätigung wird für diese Unterkunftsart infolgedessen eine Anzahlung, wie es Punkt 2 erwähnt wird, verrechnet.
5. Reisegarantie
ESL ist Mitglied im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Der Garantiefonds der Schweizer Reisebranche erstattet die Pauschalbeträge Ihrer Sprachreise im Falle eines Konkurses oder einer Zahlungsunfähigkeit des Leistungsanbieters vor Ihrer Abreise zurück. Falls die Zahlungsunfähigkeit nach Ihrer Abreise eintritt, übernimmt der Garantiefonds die Rückreisekosten, sofern der Leistungserbringer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.6. Versicherungen
Versicherung Annulierung-AssistanceFür alle Aufenthalte kann eine Reiseversicherung für Annullierungskosten (EUR 45) bei unserem Partner ELVIA abgeschlossen werden. Bei Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall, Todesfall eines/r Angehörigen, Arbeitsverlust, Arbeitsanstellung, Diebstahl des Reisepasses, etc.) vor der Abreise sind Sie mit dieser Versicherung gegen die Annullierungskosten abgesichert. Diese Versicherung deckt in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthaltes auch die Assistance-Leistungen (frühzeitige Rückreise, Transporte ins Spital, Rückführung, usw.). Falls der Aufenthalt länger als drei Monate dauert, kann der Assistance-Versicherungsschutz verlängert (EUR 6,30 pro Monat) werden. Wenn Sie sich bei der Anmeldung für diese Versicherung entscheiden, erklären Sie sich mit den Versicherungsbedingungen von ELVIA für einverstanden. Die Vertragsbestimmungen sind auf Anfrage erhältlich bzw. auf unserer Internetseite abrufbar.
Jährliche Annullierungskosten Assistance
Für einen Langzeitaufenthalt ab sechs Monaten raten wir zum Abschluss einer Jahresversicherung (EUR 46.- falls der/die Teilnehmende beim Tag der Anmeldung jünger als 26 Jahre ist oder EUR 63.- ab 26 Jahren). Falls Sie schon über eine Reiseversicherung verfügen, lassen Sie es uns bei Ihrer Reservierung wissen. Wenn Sie es auf dem Anmeldeformular vermerken, erhalten Sie zur Information ein Prospekt über die Reiseversicherung ELVIA. Diese Versicherung ist ab dem Anmeldedatum gültig. Sie verlängert sich jedes neue Jahr. Der Versicherungsnehmer kann die Jahresversicherung unter Berücksichtigung einer Frist von drei Monaten vor der Verlängerung schriftlich kündigen.
Prüfungsmisserfolgsversicherung
Wenn Sie eine Prüfung bestehen müssen, deren Ergebnis Ihre Abreise verhindern könnte, können Sie gratis unsere Prüfungsmisserfolgsversicherung unterzeichnen. Wir fordern von Ihnen gegebenenfalls ein offizielles Dokument als Beweis für den oben erwähnten Fall. Das Geld wird Ihnen vollständig zurückerstattet. Bitten beachten Sie, dass das Flugticket einen separaten Bestandteil bildet und nicht Teil dieser Stornierungsversicherung ist. Diese Versicherung gilt bis zehn Tage vor der Abreise.
Kranken- und Unfallversicherung
Sie müssen gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. Dabei ist es notwendig, Ihrer Sozialversicherung (oder Zusatzversicherung) Ihre Abreise ins Ausland mitzuteilen.
Kranken- und Unfallversicherung (Vertrag Globe Partner)
Sie müssen gegen Krankheits- und Unfallrisiken im Ausland versichert sein. ESL kann Ihnen dank des Vertrags „Globe Partner“ einen medizinischen Versicherungsschutz anbieten (Vertragsbedingungen auf Anfrage).
Wenn Sie BürgerIn der Europäischen Union sind (unabhängig vom Kursort): EUR 39 monatlich
Andere StaatsbürgerInnen (unabhängig vom Kursort): EUR 75 monatlich
Anmerkung: Es ist möglich, dass für Aufenthalte in der Europäischen Union mit einer Dauer von höchsten zwölf Monaten bereits Versicherungschutz durch Ihre eigene Krankenkasse besteht. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, diese direkt zu kontaktieren und eine europäische Krankenversicherungskarte zu verlangen.
